EU: Herkunftsbezeichnung bei frischem Fleisch

Die EU-Kommission hat am 01.04.2015 die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1337/2013 vom 13. Dezember 2013 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 hinsichtlich der Angabe des Ursprungslandes bzw. Herkunftsortes von frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch veröffentlicht.

Mit dieser Durchführungsverordnung wird klargestellt, dass sich die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 ausschließlich auf Fleisch, Hackfleisch / Faschiertes und Fleischabschnitte bezieht.

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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1337/2013 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2013 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Angabe des Ursprungslandes bzw. Herkunftsortes von frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch
(über diesen Link kann das Amtsblatt der EU sowohl als PDF wie auch als HTML in allen Sprachen der Mitgliedstaaten abgerufen werden)

VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission
(über diesen Link kann das Amtsblatt der EU sowohl als PDF wie auch als HTML in allen Sprachen der Mitgliedstaaten abgerufen werden)

EU: Ursprungsangabe von als Zutat verwendetem Fleisch, unsere Berichterstattung vom 17.12.2014 mit weiterführenden Links

Bildnachweis: Europäische Kommission