BfR: Fragen und Antworten zum neuartigen Coronavirus

Warnzeichen W009 nach ISO 7010: Warnung vor BiogefährdungDas Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat sich der Frage gestellt, ob das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) über Lebensmittel oder andere Gegenstände auf den Menschen übertragen werden kann.

Mit Stand 15. Februar 2021 sind die Erkenntnisse über die genauen Übertragungswege des Coronavirus nach wie vor begrenzt. Bekannt ist jedoch, dass es hauptsächlich durch eine sogenannte Tröpfcheninfektion, bei der die Coronaviren von infizierten Menschen oder Tieren über Tröpfchen in die Luft abgegeben und anschließend eingeatmet werden, übertragen wird. Auch Schmierinfektionen, bei denen Erreger, die sich auf den Händen befinden, an die Schleimhäute der Nase oder des Auges gelangen und dort eine Infektion auslösen, sind bekannt. Es scheint auch eine Übertragung über sog. Aerosole möglich zu sein, die z.B. beim Sprechen abgegeben werden.1 Als Eintrittspforte in den menschlichen Körper wird derzeit in erster Linie die Nase vermutet.

Es gibt lt. BfR „derzeit keine Fälle, bei denen nachgewiesen ist, dass sich Menschen über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben. Auch für eine Übertragung des Virus durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen oder über kontaminierte Oberflächen, wodurch nachfolgend Infektionen beim Menschen aufgetreten wären, gibt es derzeit keine belastbaren Belege. Allerdings können Schmierinfektionen über Oberflächen nicht ausgeschlossen werden, die zuvor mit Viren kontaminiert wurden.“

Dem BfR sind derzeit keine Infektionen durch das Berühren von Oberflächen – beispielsweise von Bargeld, Kartenterminals, Türklinken, Smartphones, Griffen von Einkaufswagen, Verpackungen, Tüten oder (Sport-)bällen – bekannt. Durch direktes Niesen oder Husten einer infizierten Person können Coronaviren jedoch auf Oberflächen gelangen und eine Zeit lang infektiös bleiben und so durch Schmierinfektion über die Hände auf die Schleimhäute von Nase oder Augen übertragen werden.

Durch Laboruntersuchungen wurde die Infektiosität u.a. auf verschiedenen Oberflächen ermittelt. Die Werte rangieren von 3 Stunden als Aerosol bis zu mehreren Tagen auf Flächen aus Glas, Plastik, Papier oder Edelstahl. Die Abtrocknung der Oberfläche scheint jedoch bereits nach wenigen Stunden zu einem signifikanten Rückgang der Infektiosität zu führen. Auch dürfte die Infektiosität in einer Alltagsumgebung aufgrund der Einflüsse von Temperatur, Licht usw. geringer sein als unter Laborbedingungen. Bei niedrigen Temperaturen (4°, -20°, -80° C) auf den feuchten Oberflächen von Fleisch und Fisch war das SARS-CoV-2-Virus unter Laborbedingungen und bei sehr hohen Viruskonzentrationen allerdings auch nach drei Wochen noch infektiös und die Virusmenge hatte sich nur wenig reduziert.

Das BfR rät:

„Verbraucherinnen und Verbraucher können sich vor Virus-Übertragungen über Oberflächen und Lebensmittel schützen, indem sie die allgemeinen Hygieneregeln beachten. Hierzu gehört unter anderem:

  • regelmäßiges Händewaschen und Fernhalten der Hände aus dem Gesicht
  • gründliches Waschen der Hände nach dem Kontakt mit Lebensmitteln und deren Verpackungen
  • Lebensmittel ausreichend waschen und erhitzen
  • Schutz vor Lebensmittelinfektionen im Privathaushalt“ (PDF)

Da Coronaviren von einer Fettschicht (Lipidschicht) umhüllt sind, die auf fettlösende Substanzen wie Alkohol oder Tenside empfindlich reagiert, empfiehlt das BfR zudem, Geschirr und Wäsche bei mind. 60° C zu spülen bzw. zu waschen und gründlich zu trocknen. Es weist ferner darauf hin, dass Coronaviren hitzeempfindlich sind und rät daher zum Durcherhitzen von Lebensmitteln.

Derzeit sind dem BfR keine Infektionen durch den Verzehr von oder Kontakt mit infizierten Fleischwaren bekannt. Nach derzeitigem Wissensstand sind landwirtschaftliche Nutztiere nicht infizierbar, während der Schlachtung oder weiteren Verarbeitung des Fleisches kann das Virus jedoch insbesondere bei Nichtbeachtung der Hygieneregeln übertragen werden. Der Handel schützt die Fleischprodukte an der Theke durch einen Spritzschutz, wodurch die Kontaminationsgefahr ebenfalls minimiert wird. (Zur Vermehrung benötigen Coronaviren zudem einen lebenden tierischen oder menschlichen Wirt.) Eine Schmierinfektion erscheint dem BfR nur dann möglich, wenn das Virus durch Berührung eines kontaminierten Lebensmittels über die Hände auf die Schleimhäute von Nase oder Augen übertragen wird. „Beim derzeitigen Ausbruch mit SARS-CoV-2 spielt der oral-alimentäre Übertragungsweg durch den Verzehr von Fleischwaren nach dem jetzigen Stand des Wissens keine Rolle.“, so das BfR weiter.

Das F&A des BfR beantwortet auch Fragen zu selbstgemachten Behelfsmasken („Communitymasken“) sowie:
Können Coronaviren über Tiere auf den Menschen übertragen werden? Kann das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 in Kantinen und anderen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung über Geschirr und Besteck übertragen werden? Können Coronaviren über das Berühren von Türklinken, durch frisches Obst und Gemüse, Back- und Fleischwaren übertragen werden? … und vieles mehr.

Quelle / Weiterlesen

Kann das neuartige Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände übertragen werden? laufend aktualisierte Fragen und Antworten des BfR (PDF) mit Links zu relevanten Websites von Robert Koch-Institut, Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie einigen Universitäten und Studien.

Das Robert Koch-Institut (RKI) steht im engen Austausch mit der Weltgesundheitsorganisation WHO und überwacht alle neu eintreffenden Nachrichten zu dem Geschehen. Informationen können direkt auf der Website des RKI abgerufen werden:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Auch das RKI veröffentlicht online und stets aktualisiert sehr umfangreiche Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 / Krankheit Covid-19, beispielsweise auch zu Messebesuchen, Reisen usw.

Speziell für die Lebensmittelindustrie publiziert die QS Qualität und Sicherheit GmbH in ihrem Infoportal zum Coronavirus laufend aktualisierte Handlungsempfehlungen für die Lebensmittelindustrie sowie zum Infektionsschutzgesetz usw.

Auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat eine Website mit Fragen und Antworten eingerichtet, auf der Sie Telefonnummern und eMail-Adressen sowie weiterführende Links finden.

Printmaterial der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):
Infektionen vorbeugen: Richtig Händewaschen schützt! Aufkleber für Erwachsene (PDF)
Infektionen vorbeugen: Die 10 wichtigsten Hygienetipps (PDF)
Dieses sowie weiteres Material, das sich auch an spezielle Gruppen (Kitas, Schulen usw.) richtet, kann auch direkt bei der BZgA bestellt werden (Link zur Website www.infektionsschutz.de).

Weiterlesen bei uns:
BfR: Corona-Infektion über Schweinefleisch nach derzeitigem Stand des Wissens unwahrscheinlich
EFSA: Lebensmittel kein Risiko für eine Coronaviren-Infektion

 

(zuletzt aktualisiert am 09.11.2022)

  1. Tröpfcheninfektion und Aerosole bei Wikipedia