EU-Kommission beschließt Verbot von Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien

Pressemitteilung, 19. Dezember 2024, Vertretung in Deutschland

Nach Zustimmung der EU-Staaten: Kommission beschließt Verbot von Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien

Die Europäische Kommission hat ein Verbot für die Verwendung von Bisphenol A (BPA) in Lebensmittelkontaktmaterialien beschlossen. Die EU-Mitgliedsstaaten hatten den entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission zuvor unterstützt. Die Entscheidung beruht auf der wissenschaftlichen Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese kam insbesondere zu dem Schluss, dass BPA „potenziell schädliche Auswirkungen auf das Immunsystem“ haben kann.

Olivér Várhelyi, EU-Kommissar für Gesundheit und Tierschutz, erklärte: „Die Aufrechterhaltung hoher Lebensmittelsicherheitsstandards in der Europäischen Union und der Schutz der Bürgerinnen und Bürger gehören zu den wichtigsten Prioritäten der Kommission. Das heutige Verbot, das auf fundierten wissenschaftlichen Gutachten beruht, wird unsere Verbraucherinnen und Verbraucher vor schädlichen Chemikalien schützen, wenn sie mit Lebensmitteln und Getränken in Berührung kommen können.

In Babyflaschen bereits verboten

BPA ist in der EU bereits für Säuglingsflaschen und ähnliche Erzeugnisse verboten. Nach Ablauf einer Übergangsfrist von 18 Monaten darf es nun auch nicht mehr in anderen Verpackungen verwendet werden, die mit Lebensmitteln oder Getränken in Berührung kommen. Das umfasst beispielsweise die Beschichtung von Metalldosen, außerdem Konsumgüter wie wiederverwendbare Getränkeflaschen aus Kunststoff, Kühler für die Wasserverteilung oder andere Küchenartikel.

Sofern keine Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher bestehen und es keine anderen sicheren Alternativen gibt, greifen sehr begrenzte Ausnahmen.

Das Verbot umfasst auch andere Bisphenole, die reproduktions- und endokrinschädlich sind.

Quelle: EU-Vertretung in Deutschland