BfR-Grundlagenstudie: Listerien auch in wärmebehandelten Fleischerzeugnissen

In seiner aktualisierten Stellungnahme vom 03.06.2013 berichtet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) über die Untersuchungsergebnisse zum Vorkommen von Listeria monocytogenes in den drei Produktgruppen Räucherfisch und Graved-Fisch, Weichkäse und halbfester Schnittkäse sowie wärmebehandelte Fleischerzeugnisse.

Proben

Die zu untersuchenden wärmebehandelten Fleischerzeugnisse waren im Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2011 entnommen worden. Es handelte sich durchweg um herstellerverpackte Waren. In der Auswertung berücksichtigt wurden 915 Proben von Brühwurst (428) und Brühwurstpasteten (55) sowie Pökelfleischerzeugnisse (432), die in allen Bundesländern überwiegend in größeren Städten und dort in Supermärkten (810 von 915) genommen wurden. Lt. BfR wurde so sichergestellt, dass mindestens 30 % der Bevölkerung bei der Probenahme berücksichtigt und erfasst wurden.

Ergebnis

Alle 915 Proben wurden bei Ablauf (frühestens 4 Tage vor Ablauf) des MHD sowohl mit dem qualitativen als auch mit dem quantitativen Verfahren untersucht.

  • Insgesamt bei 18 (2,0 %) der Proben wurde Listeria monocytogenes nachgewiesen.
  • Bei 17 Proben (1,9 %) gelang ein qualitativer Nachweis,
  • bei 8 Proben (0,9 %) ein quantitativer Nachweis.
  • Bei 7 Proben (0,8 %) gelang der Nachweis mit beiden Verfahren.
  • Bei einer Probe wurde eine Keimzahl über 100 KbE/g bestimmt. Die ermittelte Keimzahl war 380 KbE/g.
  • Listeria monocytogenes konnte in Proben von Pökelfleischerzeugnissen zu 0,9 % und in Proben von Brühwurst und Brühwurstpasteten zu 2,7 % nachgewiesen werden.
  • Bei 0,5 % bzw. 1,2 % der Proben lag die Keimzahl über der Nachweisgrenze von 10 KbE/g. Die gemessenen Keimzahlen lagen zwischen 60 und 90 bzw. 10 und 380 KbE/g.
Stellungnahme des BfR

„Das BfR weist darauf hin, das Produkte, die die gesetzlichen Grenzwerte für Listeria monocytogenes innerhalb des Mindesthaltbarkeitsdatums überschreiten, nicht verkehrsfähig sind. Lebensmittelunternehmer müssen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass nur Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, bei denen diese Grenzwerte bei bestimmungsgemäßem Umgang einschließlich Lagerung nicht überschritten werden. Wenn Grenzwerte überschritten werden, besteht das Risiko, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher mit Listerien infizieren können. Besonders empfindliche Personen, dazu gehören Schwangere und immungeschwächte Menschen, sollten zur Vermeidung einer Listeriose vorsorglich auf den Verzehr von Produkten wie Räucherlachs oder Rohmilchkäse verzichten.“

Quelle

Grundlagenstudie zur Erhebung der Prävalenz von Listeria monocytogenes in bestimmten verzehrsfertigen Lebensmitteln, Bundesinstitut für Risikobewertung, 03.06.2013 (PDF)

Weiterlesen

Zoonosen-Monitoring, Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2011, Hrsg.: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), 2013 (PDF). Die Ergebnisse der BfR-Studie sind Bestandteil dieses Berichts.

Nachtrag

EFSA-Bericht über Listerien-Werte bei bestimmten verzehrfertigen Lebensmitteln, Pressemitteilung vom 27.06.2013: Veröffentlichung des ersten Teils der EFSA-Analyse einer EU-weiten Grundlagenerhebung zu Listeria monocytogenes. Die Pressemitteilung hat weiterführende Links, u.a. zum External Scientific Report (PDF). Die obige Studie des BfR ist Bestandteil dieser europaweiten Erhebung.